Nutzungsbedingungen und Datenschutz
Allgemeine Nutzungsbedingungen:
Inhalte
Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der auf unserer Website angebotenen Informationen. Etwaige Ansprüche gegen unsere AutorInnen, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung unseres Angebots verursacht wurden schließen wir ebenfalls aus. Der Herausgeber behält es sich ausdrücklich vor, einzelne Seiten oder Teile davon zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen.
Urheberrecht
Das Urheberrecht für die an dieser Adresse veröffentlichten Texte, Bilder, Audio- und Videodateien usw. bleibt bei den jeweiligen Autoren bzw. des Copyrightinhabers. Eine jegliche kommerzielle Vervielfältigung oder Verwertung unseres Angebots oder von Teilen davon in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist nur nach unserer Zustimmung erlaubt.
Links
Wir übernehmen keine Haftung bei direkten oder indirekten Verweisen auf Internetseiten von anderen Anbietern, die außerhalb unseres Verantwortungsbereiches liegen. Da wir auf solche Websites keinen Einfluss haben, können wir auch keinerlei Verantwortung für deren Inhalte übernehmen. Wir distanzieren uns zudem auch nachdrücklich von allen Inhalten aller bei uns verlinkten Seiten, die nach der Prüfung und Linksetzung durch uns verändert wurden. Dies gilt für alle auf unserer Site vorhandenen Links. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung der oben genannten Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der verlinkten Seite. Unser Online-Angebot enthält Links zu anderen Websites. Wir haben keinen Einfluss darauf, dass deren Betreiber die Datenschutzbestimmungen einhalten.
Datenschutzerklärung:
Dieses Informationsschreiben dient der Information unserer Kunden zur Erfüllung der
Informationspflicht gemäß Art 13 f DSGVO
Verantwortlicher für die Verarbeitung von Ihren Daten :
Tischlerei Posch Rainer , Am Rofen 69 , A-6460 Imst
E-Mail : tischlerei@posch-rainer.at
Welche Daten werden verarbeitet und aus welchen
Quellen stammen diese Daten
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die wir im Rahmen der Geschäftsbeziehung von
Ihnen erhalten. Zudem verarbeiten wir Daten, die wir von Geschäftspartnern erhalten, für die wir
Kundenaufträge abwickeln und aus öffentlich zugänglichen Quellen zulässigerweise erhalten
haben und verarbeiten dürfen.
Dabei handelt es sich um folgende Datenkategorien:
- Stamm- und Kontaktdaten wie z.B. Name , Geburtsdatum , Adresse , Telefonnummer
E-Mail Adressen , Baustellenadresse
- Vertragsdaten
- Verrechnungs –und Zahlungsdaten
- Kundenhistorie
- Korrespondenzen
- Pläne und ggf. Fotos
- Daten zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen
Wofür verarbeiten wir Ihre Daten und auf welcher
Rechtsgrundlage
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EUDatenschutz
Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes:
Zur Erfüllung von vor bzw. vertraglichen Pflichten:
Art6 Abs1 lit c DSGVO
Je nach Auftrag kann es notwendig sein, dass ihre personenbezogenen Daten für die
Auftragserfüllung an unsere Geschäftspartner weitergegeben werden müssen
Zur Erfüllung von rechtlicher Verpflichtungen :
Art 6 Abs 1 lit f DSGVO
Im Rahmen Ihrer Einwilligung :
Art 6 Abs 1 lit a DSGVO
Zur Wahrung berechtigter Interessen
Art 6 Abs 1 lit f DSGVO
Wer ist der Empfänger der Daten
Innerhalb der Tischlerei Posch Rainer erhalten diejenigen Stellen bzw. MitarbeiterInnen Ihre
Daten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen und/oder gesetzlichen Pflichten benötigen.
Soweit wir gesetzliche oder vertraglich dazu verpflichtet sind , werden wir die Daten an
öffentliche Stellen weitergeben. z.B. Finanzämter
Darüber hinaus erhalten von uns beauftragte Auftragsverarbeiter Ihre Daten, sofern diese die
Daten zur Erfüllung ihrer jeweiligen Leistung benötigen. Die von uns beauftragten
Auftragsverarbeiter haben sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen
Bestimmungen verpflichtet. Es wurden Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art 28 DSGVO
abgeschlossen.
Werden Daten in ein Drittland oder an eine
internationale Organisation übermittelt
Eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU bzw. EWR findet nur statt, soweit dies zur
Ausführung Ihrer Aufträge erforderlich sind.
Wie lange werden Daten gespeichert
Die Daten werden jedenfalls während der Dauer der aufrechten Kundenbeziehung gespeichert.
Nach Beendigung der Kundenbeziehung werden wir die Daten jedenfalls solange speichern,
solange die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ( z.B. UGB , BAO ) bestehen. Sollten wir
bestimmte Daten für die Abwehr von Ansprüche benötigen , werden wir diese ebenfalls über die
gesetzliche Aufbewahrungspflicht hinaus speichern . Zudem sind bei der Speicherdauer stets die
gesetzlichen Verjährungsfristen und die Gewährleistungsfristen , die in bestimmten Fällen auch
bis zu 30 Jahre betragen können, zu berücksichtigen.
Datenschutzrechte
Sie haben entsprechend den Bestimmungen der DSGVO jederzeit ein Recht auf Auskunft,
Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer gespeicherten Daten.
Bitte wenden Sie sich zur Geltendmachung dieser Rechte an unser Unternehmen
Allfällige Beschwerden können Sie an die österreichische Datenschutzbehörde,
Wickenburggasse 8, A-1080 Wien richten.
Verpflichtende Daten bereitzustellen
Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie uns diejenigen personenbezogenen Daten
bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung der Geschäftsbeziehung erforderlich sind
und zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind.
Sie sind jedoch nicht verpflichtet, hinsichtlich jener Daten, die für die Vertragserfüllung nicht
relevant sind, eine Einwilligung zur Datenverarbeitung zu erteilen.
Kontaktformular auf unserer Webseite
Wenn Sie per Kontaktformular auf unserer Website oder per e-mail Kontakt mit uns aufnehmen,
werden Ihre angegebenen Daten nur für den Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage und für den
Fall von Anschlussfragen 12 Monate bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre
Einwilligung weiter.
Personen unter 18 Jahren sollten ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten keine
personenbezogenen Daten an uns übermitteln. Wir fordern keine personenbezogenen Daten von
Kindern an, sammeln diese nicht und geben sie nicht an Dritte weiter.
ALLGEMEINE VERTRAGS-, VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER TISCHLEREI RAINER POSCH A-6460 IMST
1.)Wir erbringen unsere Leistungen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Vertrags-, Verkaufs- und Lieferbedingungen. Davon abweichende allgemeine oder besondere Bedingungen eines Vertragspartners sowie Sonderabmachungen gelten nur, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart wurde.
Unsere Allgemeinen Vertrags-, Verkaufs- und Lieferbedingungen bleiben auch bei etwaiger Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen gültig.
Diese Bedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte; für Verbrauchergeschäfte im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes jedoch nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen dieses Gesetzes widersprechen.
2.)Unsere Angebote gelten, wenn keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, als freibleibend und zwar sowohl hinsichtlich Massen als auch Preis.
Erteilt uns ein Vertragspartner einen Auftrag, sind wir – unabhängig von unseren vorangegangenen Handlungen – erst dann verpflichtet, wenn wir unsererseits eine schriftliche Auftragsbestätigung an den Vertragspartner übermitteln oder tatsächlich die Erfüllung vornehmen.
Die Preise sind stets aufgrund der Gestehungskosten am Tage der Angebotslegung erstellt. Sollten während der Ausführungszeit Preisänderungen bei Materialkosten oder Erhöhungen bei den Arbeitskosten infolge gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Regelungen eintreten, erhöhen sich die anteiligen Anbotskosten entsprechend. Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart wurde, ab unserem Werk. Der Versand erfolgt stets, auch bei Frankolieferung, auf Gefahr unseres Geschäftspartners. Wir haben unsere Lieferpflicht erfüllt
- bei Lieferung ab Werk: mit der Meldung der Versandbereitschaft
- bei Lieferung mit vereinbarter Zusendung: mit dem Abgang der Ware ( Übergabe an Spediteur oder Transportunternehmen);
- bei Lieferung mit Aufstellung: mit Beendigung der uns zufallenden Montagearbeiten.
Die ausgeführten Arbeiten sind innerhalb von 3 Tagen, nachdem wir unseren Vertragspartner von der Fertigstellung verständigt haben, abzunehmen, bzw. gelten danach als übernommen.
3.)Unsere Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich; sie stellen nur eine Einladung an den Vertragspartner zur Angebotsstellung dar. Ihre Erstellung ist, sofern zuvor nicht Abweichendes vereinbart wurde, unentgeltlich, sofern unser Vertragspartner den Kostenvoranschlag nicht widmungswidrig verwendet. Eine widmungswidrige Verwendung liegt insbesondere dann vor, wenn der Vertragspartner den Kostenvoranschlag zur Erstellung einer eigenen Ausschreibung verwendet.
Leistungen, die über den üblichen Rahmen eines Kostenvoranschlages hinausgehen, wie Planungsarbeiten, Konstruktionspläne, Reisen etc. werden jedenfalls nach den bei uns üblichen Kalkulationsgrundsätzen verrechnet.
Bei der Erstellung von Kostenvoranschlägen müssen wir auf uns nicht bekannt gegebene auftragsspezifische Umstände nicht Bedacht nehmen. Unser Vertragspartner ist verpflichtet, uns umfassend über alle Umstände zu informieren, die Einfluss auf das Ausmaß des Arbeitseinsatzes und die Kosten haben könnten.
Sämtliche von uns erstellten bzw. übergebenen kaufmännischen und technischen Unterlagen bleiben unser Eigentum. Jede Veröffentlichung, Verbreitung und sonstige Verwendung von solchen Unterlagen darf nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen; insbesondere dürfen solche Unterlagen nicht Dritten zugänglich gemacht werden.
Es steht uns frei, sämtliche Unterlagen jederzeit ohne Abgabe von Gründen auf Kosten unseres Vertragspartners zurückzuverlangen.
Bei Herstellung aufgrund von Angaben, Zeichnungen oder Modellen des Vertragspartners, trägt dieser die volle Verantwortung für Schäden und Rechtsfolgen in patent- und musterrechtlicher Hinsicht, wie auch für die Richtigkeit der Konstruktion.
4.)Nach Festlegung von Maßen bei noch nicht ausgeführten Bauvorhaben, wo das Naturgemäß noch nicht festgestellt werden kann, ist der Vertragspartner allein für die Richtigkeit der Maße verantwortlich; ehe diese von ihm nicht bestätigt sind, können wir mit den Ausführungsarbeiten nicht beginnen.
Bei einer gegenüber dem Angebot veränderten Stückzahl oder bei Änderung der Ausführung gegenüber den dem Angebot zugrunde gelegten Plänen gehen die daraus ergebenen Mehr- oder Minderkosten zu Lasten oder zu Gunsten des Vertragspartners.
5.)Ist der Vertragspartner zum Liefertermin abwesend oder mit dem für die Durchführung der Lieferung notwendigen Vorkehrungen säumig, gilt die Leistung bzw. Lieferung jedenfalls als von ihm übernommen. Dies gilt auf für die Teillieferungen.
Verzögert sich eine Leistung bzw. Lieferung durch einen von uns verschuldeten Umstand, wie höhere Gewalt oder sonstige, unserer oder unserer Subunternehmer Voraussicht oder Einflussnahme nicht unterliegende Behinderungen in der Erzeugung, wie beispielsweise Streiks, Katastrophen, Krankheiten oder Abwerbung von Facharbeitern, Maschinenbruch etc. verlängert sich die Leistung- bzw. Lieferzeit auch ohne unsere gesonderte Erklärung angemessen, ohne dass wir Verzugsfolgen - welcher Art auch immer – zu verantworten haben. Dies selbst, wenn wir unsererseits im Verzug sein sollten.
Wir haben auch unseren Vertragspartner von der Verzögerung in der Lieferung unverzüglich zu verständigen.
Haben wir den Verzug zu vertreten, kann der Vertragspartner nur unter Setzung einer Nachfrist von 1 Monat Erfüllung verlangen oder bei marktgängigen Waren und schuldhafter Versäumnis der Nachfrist vom Vertrag zurücktrete. Dieses Erklären muss vom Vertragspartner bereits bei Nachfristsetzung schriftlich, unbedingt und bestimmt abgegeben werden. Anderweitige, unter welchem Titel auch immer erhobene Ansprüche sind, ebenso wie ein Rücktritt des Vertragspartners bei Sonderanfertigungen, ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten den Rücktritt vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet.
Wir können jedenfalls – ohne Verzugsfolgen auszulösen – die Leistung bzw. Lieferung von der Aufklärung sich nachträglich ergebender offener Fragen, von der Verfügbarkeit aller notwendigen Behelfe (z.B. Modelle, Zeichnungen, Entwürfe, etc.), von der Erfüllung sämtlicher technischer Voraussetzungen aber auch vom Eingang bedungener Anzahlung, von der zeitgerechten Zahlung anderer Forderungen, sowie bei drohender Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners auch von der Leistung zusätzlicher Vorauszahlungen bzw. Stellung anderer geeigneter Sicherheiten abhängig machen.
6.)Für die Einholung von (behördlichen) Genehmigungen, Bewilligungen Dritter sowie die Erstattung von Meldungen an die Behörden hat der Vertragspartner auf seine Kosten zu sorgen.
7.)Mangels anders lautender schriftlicher Vereinbarungen sind wir berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen und diese entsprechenden Teilrechnungen zu legen.
Nimmt der Vertragspartner die vertragsgemäße Ware bzw. Leistung nicht am richtigen Ort oder zur richtigen Zeit an, können wir auch unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragspartner haftet für den gesamten dabei entstehenden Schaden. Bei Gefahr in Verzug können wir eine Verwertung „bestens“ auf Rechnungen des Vertragspartners vornehmen, ohne dem Vertragspartner gegenüber ersatzpflichtig zu werden. Wir können auch auf Kosten des Vertragspartners eine Einlagerung bei Dritten vornehmen.
8.)Sollte nichts anderes schriftlich vereinbart worden sein, sind 40 % der Auftragssumme bei Auftragsannahme, 40% bei Anzeige der Leistungsbereitschaft und der Rest nach Abnahme und Rechnungslegung sofort zahlbar.
Zahlungen unserer gestellten Rechnungen erfolgen ausschließlich auf unser angeführtes Konto. Zahlungen mittels Scheck oder Wechsel werden nicht anerkannt.
Bei den Zahlungsfristen (Gutschrift auf unser Konto) unterscheiden wir zwischen Verbrauchergeschäft oder Unternehmergeschäft.
9.)Der Zahlungsverzug tritt ohne weitere Aufforderung von selbst ein. Bei Zahlungsverzug erlöschen alle bereits entstandenen oder künftigen möglichen Ansprüche des Vertragspartners aus vereinbarten Konventionalstrafen.
Für den Fall des Zahlungsverzuges sind uns Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontwert der Österreichischen Nationalbank zu vergüten. Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Gegenansprüchen des Vertragspartners ist nicht statthaft, es sei denn, wir hätten diese ausdrücklich anerkannt oder die Forderung wäre rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages samt Zinsen, Kosten und Spesen sowie bis zur vollständigen Erfüllung aller sonstigen gegenwärtigen und zukünftigen finanziellen Verpflichtungen des Vertragspartners in Verbindung mit der Lieferung sowie aufgrund aller sonstigen Lieferungen und Leistungen bleibt die gelieferte Ware – auch wenn sie bereits montiert und eingebaut wurde – in unserem unbeschränkten Eigentum. Weiters ist uns der unbeschränkte Zugang zu unseren gelieferten Waren jederzeit zu gestatten. Der Vertragspartner hat auf seine Kosten und von sich aus sämtliche Handlungen zu setzten, die je nach dem Lagerort zur Begründung bzw. des Eigentumsvorbehaltes nötig sind.
Eine Veräußerung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zulässig, wobei der Vertragspartner dies falls seine Abnehmer auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen hat. Unabhängig davon bietet der Vertragspartner bereits hiermit unwiderruflich an, für den Fall der Weiterveräußerung dieser Ware alle daraus entstehenden Forderungen an uns zu unserer Befriedigung zahlungshalber abzutreten. Wir können dieses Abtretungsangebot jederzeit ohne zeitliche Begrenzung annehmen. Sämtliche damit zusammenhängende Gebühren und Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen.
Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen ist der Vertragspartner weiters nicht berechtigt die gelieferten Waren be – bzw. verarbeiten oder mit anderen Sachen zu verbinden. Widrigenfalls steht uns das Alleineigentum an den aus der Bearbeitung, Verarbeitung und Verbindung hervorgehenden Sachen zu.
Im Falle einer Pfändung oder sonstigen Inanspruchnahme der gelieferten Ware ist der Vertragspartner verpflichtet, uns unverzüglich zu verständigen und auf seine Kosten alle Maßnahmen zur Wahrung unseres Eigentumsrechtes zu setzen. Wird die Vorbehaltsware von uns ausgesondert, könnten wir eine Einlagerung auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners vornehmen. Dieser hat uns alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes zu erstatten.
10.)Sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen wurden, gilt ab Gefahrenübergang eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten bei beweglichen und 2 Jahre bei unbeweglichen Sachen. Für Schäden, die durch fremdes Verschulden entstehen, sowie für Schäden infolge gebrauchsbedingter Abnützung, mangelhafter Wartung, unrichtiger Benützung oder Lagerung oder außerhalb der normalen Betriebsbedingungen liegender Umstände wird von uns keine Haftung übernommen, die die Erzeuger dieser Artikel eingehen.
Sichtbare Mängel oder fehlende Teile sind bei sonstigem Gewährleistungsausschluss unverzüglich, spätestens jedoch binnen 8 Tagen nach Beginn der Gewährleistungspflicht – verdeckte Mängel binnen 5 Tagen nach ihrem Entdecken – bei uns einlangend mittels eingeschriebenen Briefes unter sofortiger Einstellung einer etwaigen Bearbeitung zu rügen, ansonsten die Ware als vorbehaltlos ordnungsgemäß und mängelfrei übernommen gilt.
Eine Preisminderung ist nur zulässig, wenn wir nachweislich vergeblich zur Mängelbehebung aufgefordert worden sind. Die Mängelbehebung kann auch – nach unserer Wahl – in einem (teilweisen) Austausch der fehlerhaften Sachen bestehen.
Sollte der Vertragspartner innerhalb der Gewährleistungsfrist selbst einen Mangel beheben, kommen wir für die dadurch entstehenden Kosten nur dann auf, wenn wir vorher unsere Zustimmung hierzu erteilt haben. Unsere Mängelhaftung umfasst in allen Fällen nur die Beseitigung des von uns zu vertretenden Mangels und schließt darüber hinausgehende Ansprüche des Vertragspartners aus. Eine Verlängerung der ursprünglichen Gewährleistungsfrist tritt wegen einer Mängelbehebung nicht ein.
Die Nachbesserung oder der Ersatz ist von uns zumindest 5 Tage im Voraus terminlich bekannt zu geben. Ist der Vertragspartner aus von ihm zu vertretenden Gründen bei diesem Termin nicht anwesend oder erschwert er die Nachbesserung bzw. den Ersatz oder macht er diese unmöglich, gilt dies als Verzicht auf die Gewährleistungsansprüche.
11.)Im Falle des Schadenersatzes haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ebenso der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden aus entgangenem Gewinn, Zinsverlust sowie von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Vertragspartner.
Im Falle der groben Fahrlässigkeit ist die Haftung jedenfalls auf das 5-fache des Nettofakturenbetrages der gelieferten, den Schaden verursachenden Ware beschränkt.
Bei Nichteinhaltung unserer Bedingungen für Montage-, Inbetriebnahme und Benutzung ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.
12.)Sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen, ist die Haftung für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen vergleichbaren Norman, unabhängig welcher Rechtsordnung sie entspringen, Der Vertragspartner verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss zu unserem Gunsten auf seine jeweiligen Abnehmer zu überbinden, diese zur Weiterüberbindung bis zum letzten Benutzer zu verpflichten und hierüber urkundliche Nachweise zu errichten. Ansprüche aus dem Titel der Produkthaftung sind im Innenverhältnis jedenfalls vom Vertragspartner zu tragen, sodass dieser uns im Falle unserer Inanspruchnahme schad- und klaglos zu halten hat. Wir übernehmen keine Haftung für Produkte oder Produktinformationen, die seitens des Vertragspartners in Verkehr gesetzt werden.
Der Vertragspartner hat im Zuge der Inverkehrbringung unserer Produkte sicherzustellen, dass der Vorgang der Weitergabe nachweislich – insbesondere hinsichtlich Name und Adresse des Erwerbers. Art des Produktes und das Kaufdatum – festgestellt werden kann. Der Vertragspartner ist weiters verpflichtet, seine Mitarbeiter laufend und nachweislich über alle Informationen und Anweisungen, die wir mit unserem Produkt mitliefern, wie auch über gesetzliche Vorschriften und hoheitliche Anordnungen in Kenntnis zu setzen.
13.)Erfüllungsort und Gerichtstand ist Imst. Es ist österreichisches Recht anzuwenden.
14.)Im Zuge der EDV werden alle für die Geschäftsbeziehung relevanten Daten der Vertragspartner unter Bedachtnahme auf das Datenschutzgesetz gespeichert.
15.)Ansonsten gelten für alle unsere Lieferungen die jeweils den Leistungen entsprechenden und zuzuordnenden Ö-Normen, in deren Ermangelung DIN, sofern diese Allgemeinen Vertrags-, Verkaufs- und Lieferbedingungen nichts Abweichendes beinhalten.